top of page
HAUSORDNUNG
NUTZUNGS- UND VERTRAULICHKEITS-BEDINGUNGEN FÜR GÄSTE
ATELIER FISCHER / PAPAGENO
Hinweise zu Vertraulichkeit, Foto- und Videoaufnahmen, geistigem Eigentum, Geschäftsgeheimnissen
sowie zu veröffentlichten Menü- und Preisinformationen
Stand: Juli 2025
1. GELTUNGSBEREICH
Diese Hausordnung sowie die nachfolgenden Nutzungs- und Vertraulichkeitsbedingungen gelten für sämtliche Personen,
die sich in unseren Betriebsräumlichkeiten, auf unseren Terrassen, Außenflächen, Nebenräumen oder sonstigen zum Betrieb gehörenden Bereichen aufhalten. Sie gelten insbesondere für Gäste, Kunden, Begleitpersonen, Veranstaltungs- und Eventteilnehmer, Pressevertreter, Content Creator, Influencer, Tester, Blogger, Fotografen, Journalisten sowie sonstige Personen, die unsere Räumlichkeiten aufgrund einer Reservierung, Einladung, Veranstaltung oder sonstigen Zutrittsberechtigung betreten.
Die Bedingungen gelten unabhängig davon, ob die Reservierung telefonisch, persönlich, per E-Mail, über ein Online-Reservierungssystem, über unsere Website, über einen Drittanbieter oder auf sonstige Weise erfolgt. Mit der Reservierung bzw. mit dem Betreten unserer Betriebsräumlichkeiten werden diese Bedingungen zur Kenntnis genommen. Für besondere Foto-, Film-, Presse-, Medien-, Influencer-, Test- oder Produktionsaufnahmen können zusätzliche schriftliche Vereinbarungen erforderlich sein.
2. GRUNDSATZ UNSERES HAUSES
DAS ÜBERRASCHUNGSPRINZIP
Atelier Fischer versteht sich als ein Haus, in dem nicht lediglich ein statisches Menü serviert wird, sondern eine täglich neu entstehende kulinarische Erfahrung. Unsere Menüs sind daher grundsätzlich Überraschungsmenüs.
Die auf unserer Website, in sozialen Medien, auf Informationsblättern, in Präsentationen, in Reservierungsunterlagen
oder an anderer Stelle dargestellten Speisen, Produkte, Gänge, Menüfolgen, Weinbegleitungen, alkoholfreien Begleitungen, Herkunftsangaben und sonstigen Informationen stellen – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – keine verbindliche Zusage
über die tatsächlich am jeweiligen Besuchstag servierte Zusammenstellung dar.
Dies gilt insbesondere für:
Speisen und einzelne Gänge,
Menüfolgen,
Fisch- und Fleischsorten,
Beilagen,
Gemüse und Kräuter,
Produzenten und Lieferanten,
regionale Produkte,
Herkunftsangaben,
Weinbegleitungen,
alkoholfreie Begleitungen,
Getränkekarten,
Preise,
Green Cards,
sonstige Produkt- und Herkunftsübersichten,
fotografische Darstellungen,
Social-Media-Inhalte,
redaktionelle oder werbliche Darstellungen.
3. ZWECK UNSERER VERÖFFENTLICHTEN MENÜINFORMATIONEN
Wir wissen, dass Gäste bereits bei einer langfristigen Reservierung gerne einen Eindruck davon erhalten möchten, wie unsere Küche arbeitet.
Da unsere tatsächlichen Menüs jedoch erst im Laufe der jeweiligen Tage und teilweise sogar kurzfristig anhand der verfügbaren Produkte, der Qualität der Waren, unserer eigenen Gärten, der saisonalen Ernte, des Fischfangs, der Jagd, der Liefermöglichkeiten und anderer Faktoren entstehen, können wir Monate im Voraus keine verbindliche Menüfolge festlegen.
Aus diesem Grund veröffentlichen wir beispielhafte bzw. orientierende Informationen. Diese dienen ausschließlich dazu, unseren Gästen einen groben Eindruck von Stil, Philosophie, Produktwelt und kulinarischer Ausrichtung unseres Hauses zu vermitteln. Ein veröffentlichtes Menü ist daher nicht als verbindliche Vorankündigung des Menüs eines zukünftigen Besuchstages zu verstehen.
Beispielsweise kann die Nennung eines Saiblings lediglich verdeutlichen, dass Fisch Bestandteil unserer Küche sein kann.
Die tatsächliche Fischart, Zubereitung, Produktqualität oder Menüposition kann am Besuchstag davon abweichen.
Dasselbe gilt für Fleisch, Gemüse, Kräuter, Beilagen und sämtliche sonstigen Produkte.
4. TÄGLICHE ÄNDERUNG UNSERER MENÜS
Unsere Menüs können sich täglich ändern.
Dies ist kein Ausnahmefall, sondern ausdrücklich Bestandteil unseres gastronomischen Konzepts.
Wir arbeiten unter anderem mit saisonalen Produkten, selbst angebauten Kräutern und Pflanzen, eigenen Gärten, regionalen Fischern und Jägern sowie unterschiedlichen Lieferanten. Die tatsächliche Verfügbarkeit und Qualität einzelner Produkte kann daher von Tag zu Tag variieren.
Auch kurzfristige Änderungen innerhalb eines bereits veröffentlichten oder vorbereiteten Menübeispiels sind möglich. Aus diesem Grund stellen veröffentlichte Menüunterlagen, Speisekarten, Weinkarten, Green Cards und vergleichbare Dokumente grundsätzlich keine Garantie dar, dass sämtliche darin genannten Produkte am Tag des Besuchs tatsächlich serviert oder angeboten werden.
5. PREISE UND PREISANGABEN
Auch veröffentlichte Preisangaben können Änderungen unterliegen. Insbesondere bei täglich bzw. kurzfristig zusammengestellten Menüs können sich Preise aufgrund der verwendeten Produkte, deren Verfügbarkeit, Qualität, Herkunft und Einkaufskosten verändern. Maßgeblich ist daher grundsätzlich der Preis, der dem Gast für den konkreten Besuch bzw. die konkrete Reservierung mitgeteilt oder zum Zeitpunkt der Bestellung im Betrieb ausgewiesen wird. Eine frühere oder beispielhafte Veröffentlichung eines Preises stellt keine dauerhafte Preisgarantie für zukünftige Besuche dar, soweit keine ausdrückliche schriftliche Preisvereinbarung getroffen wurde.
6. UNSERE INFORMATIONSUNTERLAGEN UND "GREEN CARD"
Unterlagen, die Gästen im Rahmen ihres Aufenthalts ausgehändigt, mitgegeben oder auf unserer Website zur Verfügung gestellt werden, können insbesondere Informationen über Produkte, Produzenten, Herkunft, Landwirtschaft, Fischerei, Jagd, Gärten, Verarbeitung, Fermentation, Getränke oder sonstige Bestandteile unserer gastronomischen Arbeit enthalten.
Diese Informationen dienen in erster Linie der Information und Vermittlung unserer Philosophie. Sie stellen – soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet – keine vollständige, abschließende oder verbindliche Dokumentation sämtlicher am jeweiligen Tag verwendeter Produkte dar.
Insbesondere kann eine Green Card Produkte oder Herkunftsangaben enthalten, die wir grundsätzlich verwenden, verwendet haben oder zukünftig verwenden können, ohne dass damit zugesichert wird, dass genau dieses Produkt am konkreten Besuchstag eingesetzt wurde.
7. FOTOGRAFIEREN UND FILMEN IM BETRIEB
Wir freuen uns grundsätzlich, wenn Gäste besondere Momente ihres Aufenthalts festhalten möchten.
Das private Fotografieren und Filmen im Rahmen eines gewöhnlichen Restaurantbesuchs ist jedoch stets unter Wahrung der Rechte
des Betriebs, unserer Mitarbeiter, anderer Gäste sowie sonstiger betroffener Personen vorzunehmen.
Insbesondere dürfen durch Foto-, Video- oder Tonaufnahmen keine Betriebsabläufe gestört, keine Mitarbeiter oder anderen Gäste ohne entsprechende Berechtigung aufgenommen oder deren berechtigte Interessen verletzt werden. Aufnahmen aus nicht öffentlich zugänglichen Bereichen, insbesondere Küchen-, Produktions-, Lager-, Vorbereitungs-, Personal-, Büro- und sonstigen Betriebsbereichen, sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Betriebs nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Aufnahmen, durch die interne Arbeitsweisen, Rezepte, Zubereitungstechniken, Produktionsverfahren, Lieferinformationen, interne Dokumente, Warenbestände, technische Einrichtungen
oder sonstige nicht öffentlich zugängliche Informationen erkennbar werden.
8. VERÖFFENTLICHUNG VON FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN
Die Anfertigung einer Aufnahme und deren spätere öffentliche Nutzung sind rechtlich voneinander zu unterscheiden.
Eine Aufnahme, die ein Gast selbst erstellt, wird nicht allein dadurch zum Eigentum des Betriebs, dass sie in unseren Räumlichkeiten entstanden ist. Unabhängig davon kann der Betrieb als Hausrechtsinhaber die Nutzung seiner Räumlichkeiten und die Bedingungen des Aufenthalts regeln.
Daher gilt:
Eine gewerbliche, redaktionelle, werbliche, journalistische oder sonstige öffentliche Verwendung von Aufnahmen, die innerhalb unserer Betriebsräumlichkeiten oder im Zusammenhang mit internen Betriebsabläufen entstanden sind und den Betrieb, dessen interne Bereiche, Mitarbeiter, nicht öffentlich zugängliche Bereiche, Unterlagen, Menüs, Arbeitsweisen oder sonstige geschützte Inhalte zeigen, bedarf – soweit gesetzlich zulässig – einer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Betriebs.
Dies gilt insbesondere für:
Presseberichte,
redaktionelle Beiträge,
Restauranttests,
Testberichte,
Blogs,
Magazine,
Zeitungsartikel,
Online-Medien,
Social-Media-Beiträge mit kommerziellem oder redaktionellem Zweck,
Influencer- und Creator-Inhalte,
Werbekampagnen,
Unternehmenspräsentationen,
Videos,
Dokumentationen,
kommerzielle Veröffentlichungen.
Eine Veröffentlichungserlaubnis kann jederzeit von einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung abhängig gemacht werden.
9. PRESSE, JOURNALISTEN, INFLUENCER UND CONTENT CREATOR
Personen, die sich zu journalistischen, redaktionellen, kommerziellen, werblichen, testenden oder sonstigen professionellen Zwecken in unserem Haus aufhalten, haben dies vor ihrem Aufenthalt gegenüber dem Betrieb offenzulegen. Eine gewöhnliche Tischreservierung stellt keine automatische Zustimmung zu einem Presse-, Foto-, Film- oder Content-Aufenthalt dar. Insbesondere ist eine Reservierung unter einer privaten oder nicht offengelegten Identität keine Zustimmung des Betriebs dazu, dass anschließend unter Verwendung von im Betrieb erlangten Informationen, Unterlagen, Aufnahmen oder sonstigen Inhalten ein kommerzieller oder redaktioneller Beitrag erstellt wird.
Für professionelle Aufnahmen, Medienproduktionen, Pressebesuche, Influencer-Kooperationen
und vergleichbare Zwecke kann eine gesonderte schriftliche Vereinbarung verlangt werden.
10. VERTRAULICHKEIT UND GESCHÄFTSGEHEIMNISSE
Unser Betrieb verfügt über interne Informationen, deren wirtschaftlicher Wert unter anderem darin bestehen kann,
dass sie nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich sind.
Hierzu können – abhängig von den jeweiligen Umständen – insbesondere gehören:
interne Rezepturen,
Herstellungsverfahren,
Fermentationsverfahren,
Produktionsmethoden,
Mischungen,
interne Produktentwicklungen,
Einkaufs- und Lieferinformationen,
interne Kalkulationen,
nicht veröffentlichte Preise,
interne Arbeitsabläufe,
nicht öffentliche Produktquellen,
Lieferanteninformationen,
interne Unterlagen,
interne Menüplanung,
noch nicht veröffentlichte Gerichte,
technische Produktionsverfahren,
sonstige nicht öffentlich zugängliche Informationen von wirtschaftlichem Wert.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können solche Informationen Geschäftsgeheimnisse im Sinne der §§ 26b ff UWG darstellen.
Das österreichische UWG definiert ein Geschäftsgeheimnis insbesondere über dessen Geheimheit, wirtschaftlichen Wert und angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen. Die rechtswidrige Nutzung oder Offenlegung solcher Informationen kann rechtliche Folgen haben. (RIS)
Gäste und sonstige Besucher werden daher ausdrücklich ersucht und – soweit rechtlich zulässig – verpflichtet, nicht öffentlich zugängliche Informationen vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung des Betriebs an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
11. MENÜUNTERLAGEN, KARTEN UND SONSTIGE BETRIEBLICHE UNTERLAGEN
Von uns zur Verfügung gestellte oder im Betrieb ausliegende Unterlagen, insbesondere:
Menükarten,
Menübeispiele,
Weinkarten,
Getränkekarten,
Green Cards,
Produktlisten,
Informationsblätter,
Präsentationen,
interne oder halbinterne Dokumentationen,
sonstige schriftliche Unterlagen,
dürfen ohne entsprechende Berechtigung nicht vervielfältigt, systematisch kopiert, kommerziell verwertet, als eigene Unterlagen ausgegeben oder für andere geschäftliche Zwecke verwendet werden. Soweit die konkrete Gestaltung eines Dokuments urheberrechtlich geschützt ist, bleiben die entsprechenden Urheber- und Nutzungsrechte unberührt.
Die bloße Übergabe eines Dokuments an einen Gast stellt keine Übertragung von Urheberrechten oder sonstigen Nutzungsrechten dar.
12. URHEBERRECHT
Sämtliche von uns selbst oder in unserem Auftrag erstellten geschützten Inhalte bleiben im Umfang der jeweils bestehenden gesetzlichen Schutzrechte geschützt. Dies betrifft insbesondere – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
Fotografien,
Grafiken,
Texte,
Videos,
Filme,
Gestaltungselemente,
Menügestaltungen,
grafische Darstellungen,
Logos,
Marken,
Präsentationen,
sonstige kreative Inhalte.
Nach § 74 Urheberrechtsgesetz steht dem Hersteller eines Lichtbildes grundsätzlich das ausschließliche Recht zu, das Lichtbild zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich vorzuführen und öffentlich zur Verfügung zu stellen. Bei gewerbsmäßig hergestellten Lichtbildern gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller. (RIS) Eine Weitergabe oder öffentliche Nutzung unserer eigenen geschützten Inhalte bedarf daher der entsprechenden gesetzlichen Erlaubnis oder einer Nutzungsberechtigung.
13. PERSONENABBILDUNGEN UND ANDERE GÄSTE
Bei Foto- und Videoaufnahmen sind darüber hinaus die Rechte der im Bild erkennbaren Personen zu beachten.
Nach § 78 Urheberrechtsgesetz dürfen Bildnisse von Personen nicht öffentlich ausgestellt oder auf andere Weise öffentlich zugänglich gemacht werden, wenn dadurch berechtigte Interessen der abgebildeten Person verletzt werden. (RIS)
Jeder Gast ist daher selbst dafür verantwortlich, bei eigenen Veröffentlichungen die Rechte anderer Personen zu beachten.
Insbesondere dürfen andere Gäste, Mitarbeiter oder sonstige Personen nicht ohne entsprechende Berechtigung gezielt aufgenommen und anschließend in einer Weise veröffentlicht werden, durch die deren berechtigte Interessen verletzt werden.
14. KEINE ÜBERTRAGUNG VON NUTZUNGSRECHTEN DURCH ÜBERGABE VON UNTERLAGEN
Die Übergabe einer Menükarte, eines Informationsblattes, einer Green Card oder eines sonstigen Dokuments
an einen Gast bedeutet nicht, dass der Gast dadurch ein Recht erhält, dessen Inhalt öffentlich zu verwerten.
Insbesondere entsteht durch die kostenlose Übergabe eines Dokuments keine Erlaubnis zur:
Veröffentlichung,
Vervielfältigung,
kommerziellen Verwertung,
journalistischen Nutzung,
Übernahme in einen Testbericht,
Übernahme in eine Werbemaßnahme,
Veröffentlichung auf einer Website,
Veröffentlichung in sozialen Medien,
Weitergabe an Dritte zu geschäftlichen Zwecken.
15. KEINE GARANTIE FÜR VERÖFFENTLICHTE INHALTE
Sämtliche auf unseren digitalen oder analogen Kanälen veröffentlichten Informationen werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt.
Aufgrund unseres täglich wechselnden Überraschungsprinzips können jedoch insbesondere Menübestandteile, Produktverfügbarkeiten, Herkunftsangaben, Weine, Getränke, Preise und sonstige Details kurzfristigen Änderungen unterliegen. Daher können veröffentlichte Inhalte niemals automatisch als verbindliche Zusicherung für einen zukünftigen Besuch verstanden werden, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere für Informationen, die zum Zeitpunkt einer langfristigen Reservierung veröffentlicht waren.
16. KEINE STILLSCHWEIGENDE ZUSTIMMUNG ZU PRESSEZWECKEN
Die Reservierung eines Tisches und der anschließende Besuch unseres Hauses stellen keine automatische Zustimmung dazu dar,
dass ein Gast unseren Betrieb zum Zweck einer journalistischen, redaktionellen, kommerziellen oder professionellen
Test- bzw. Contentproduktion besucht. Wer unseren Betrieb für solche Zwecke aufsuchen möchte, wird gebeten,
dies vorab transparent mitzuteilen und eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betrieb zu treffen.
Der Betrieb behält sich vor, eine solche Vereinbarung abzulehnen oder von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen.
17. SCHUTZ VOR MISSBRÄUCHLICHER VERWENDUNG
Wir begrüßen sachliche Rückmeldungen und einen offenen Austausch mit unseren Gästen.
Nicht gestattet ist jedoch eine unbefugte Verwendung interner Informationen, geschützter Inhalte oder nicht öffentlich zugänglicher Unterlagen zu Zwecken, die über einen gewöhnlichen privaten Restaurantbesuch hinausgehen, sofern hierfür keine entsprechende gesetzliche Grundlage oder Zustimmung besteht. Dies gilt insbesondere für die gezielte Beschaffung, Sammlung, Aufbereitung und Veröffentlichung nicht öffentlich zugänglicher Informationen über interne Betriebsabläufe. Gesetzlich zulässige Rechte, insbesondere gesetzlich geschützte Meinungsäußerungen, Berichterstattung oder sonstige gesetzlich erlaubte Nutzungen, bleiben selbstverständlich unberührt.
18. SCHRIFTLICHE SONDERVEREINBARUNGEN
Eine abweichende Nutzung oder Veröffentlichung kann durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Betrieb gestattet werden.
Eine mündliche Äußerung eines einzelnen Mitarbeiters begründet – sofern nicht ausdrücklich zur entsprechenden Vertretung berechtigt – keine allgemeine Nutzungs- oder Veröffentlichungserlaubnis. Eine schriftliche Vereinbarung sollte insbesondere festlegen:
welche Aufnahmen verwendet werden dürfen,
auf welchen Plattformen,
zu welchem Zweck,
für welchen Zeitraum,
in welchem Umfang,
ob eine kommerzielle Nutzung zulässig ist,
ob Bearbeitungen zulässig sind,
ob eine Namensnennung erforderlich ist.
19. HAUSRECHT
Der Betrieb übt innerhalb seiner Räumlichkeiten und auf seinen Betriebsflächen das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Betriebs bzw. der von ihm hierzu befugten Mitarbeiter ist Folge zu leisten, soweit diese der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs, dem Schutz von Gästen und Mitarbeitern oder dem Schutz berechtigter betrieblicher Interessen dienen. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Hausordnung können – soweit gesetzlich zulässig – geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
20. GESETZLICHE RECHTE BLEIBEN UNBERÜHRT
Diese Bedingungen sollen die gesetzlichen Rechte unserer Gäste nicht einschränken.
Insbesondere bleiben gesetzlich zulässige journalistische Berichterstattung, gesetzlich erlaubte Nutzungen, gesetzliche Beweisführungsrechte, gesetzlich zulässige Meinungsäußerungen sowie sonstige zwingende gesetzliche Rechte unberührt. Diese Hausordnung begründet insbesondere keinen Ausschluss gesetzlicher Rechte, die durch eine private Vereinbarung nicht wirksam ausgeschlossen werden können.
21. RECHTLICHE FOLGEN BEI VERSTÖßEN
Bei einer unbefugten Nutzung oder Veröffentlichung von geschützten Inhalten, Geschäftsgeheimnissen, urheberrechtlich geschützten Werken, Marken, Fotografien oder sonstigen geschützten Informationen behält sich der Betrieb die Geltendmachung der jeweils
gesetzlich vorgesehenen Ansprüche vor. Je nach Art des Verstoßes können hierzu insbesondere gehören:
Unterlassungsansprüche,
Beseitigungsansprüche,
Ansprüche auf Entfernung veröffentlichter Inhalte,
Schadenersatzansprüche,
Ansprüche auf Auskunft,
Ansprüche auf angemessene Vergütung,
urheberrechtliche Ansprüche,
wettbewerbsrechtliche Ansprüche,
sonstige gesetzlich vorgesehene Ansprüche.
Welche Ansprüche im Einzelfall tatsächlich bestehen, richtet sich ausschließlich nach den jeweils
anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und den konkreten Umständen.
22. STORNOBEDINGUNGEN
Sollten Sie Ihre Reservierung nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diese mindestens 3 Tage vor Ihrem Restaurantbesuch zu stornieren.
Bei kurzfristigeren Stornierungen (< 3 Tage) oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, eine Gebühr von EUR 110,– pro Person zu verrechnen.
SCHLUSSBESTIMMUNG
Unser Haus steht grundsätzlich allen Gästen offen und wir freuen uns über jeden Besuch.
Wir bitten jedoch darum, unsere besondere Arbeitsweise, unsere Mitarbeiter, unsere Gäste, unsere Produkte,
unsere kreativen Leistungen und unsere internen Betriebsabläufe zu respektieren.
Atelier Fischer lebt von der täglichen Veränderung, von Überraschung, Kreativität und dem Vertrauen zwischen Gast und Gastgeber.
Wer unser Haus besucht, akzeptiert daher die vorstehenden Regeln im Rahmen der jeweils gesetzlich zulässigen Möglichkeiten.
Stand: Juli 2025
Atelier Fischer
St. Gilgen am Wolfgangsee, Österreich
bottom of page
